Allgemeine Beitragsordnung

1. Die fälligen Beiträge sind halbjährlich im Voraus bis spätestens zum 05. des ersten Monats eines Kalenderhalbjahres zu zahlen. Beiträge der Tennisabteilung sind einmal jährlich zum 1.Mai im voraus zu zahlen. Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren wird der anteilige Beitrag halbjährlich zu Beginn der Monate Januar und Juli (Tennis Mai) abgebucht.

2. Eintretende Mitglieder zahlen von dem ihrem Eintritt folgenden Monat ab anteilig den Halbjahresbeitrag.

3. Der Austritt aus dem Verein kann nur schriftlich zum Ende eines Kalenderhalbjahres erfolgen. Er muss innerhalb der ersten 3 Monate eines Kalenderhalbjahres erklärt werden (Ausnahme: Der Austritt aus der Tennisabteilung ist nur zum Ende eines Jahres möglich).

4. Bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt nach 4-maliger kostenpflichtiger Mahnung der Ausschluss aus dem Verein; der
Rechtsanspruch des Vereins auf bis zu diesem Zeitpunkt ausstehende Mitgliedsbeiträge und sonstige Kosten erlischt dadurch nicht.

5. Der Vorstand kann für Sonderfälle die Höhe des Beitrages angemessen festsetzen.

6. Der Vorstand kann weiterhin für besondere Vereinsangebote (z.B. Kursangebote) die Höhe der Beiträge und besondere Kündigungsfristen festsetzen.

7. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Geldinstitutes (s.o.) keine Verpflichtung zur Einlösung. Diese Ermächtigung erlischt automatisch nach Beendigung der Mitgliedschaft und Erfüllung meiner Verbindlichkeiten, ohne dass es eines besonderen Widerrufes bedarf.

Gültig ab 01.10.2021 Art monatlich Tennisabteilung –
jährlich
Arbeitsdienst Tennis –
jährlich
Kinder, Jugendliche,
Schüler/innen,
Studenten/innen,
Auszubildende
1 10,00 € 120,00 € 10,00 €
Erwachsene – aktiv 2 16,00 € 192,00 € 20,00 €
Ehepaar 3 25,00 € 300,00 € 30,00 €
Mitglieder/in – passiv 4 4,00 € 60,00 €
Familienbeitrag 5 30,00 € 360,00 € 30,00 €
Aufnahmegebühr –
einmalig
6 Monatsbeitrag entfällt